LogoSWT Netz Gas
SWT Netz GasSWT Netz Gas TitelSWT Netz Strom

Netznutzungsrelevante Daten gemäß § 21 Abs. 2 GasNZV

Die Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH betreibt ein örtliches Gasverteilnetz im Gebiet Tornesch. Als örtlicher Verteilnetzbetreiber ist sie gemäß § 8 Abs. 1 GasNZV von den Pflichten gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5, 6, 8, 10, 11 GasNZV befreit.

Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 GasNZV

Folgende Systemdienstleistungen werden von der Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH erbracht:

  • die Messung, Abrechnung und Rechnungsstellung der aus dem Netz der Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH ausgespeisten Gasmengen;
  • die Rechnungsprüfung für die in das Netz der Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH eingespeisten Gasmengen;
  • die Odorierung.

Ein Bilanzausgleich seitens der Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH erfolgt nicht. Andere Systemdienstleistungen und Hilfsdienste können derzeit und mindestens bis zur verbindlichen Festlegung der einheitlichen Regeln und standardisierten Verfahren gemäß § 23 GasNZV, nicht angeboten werden.

Verträge und Geschäftsbedingungen für den Gastransport gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2

Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Verträgen nach § 3 Abs. 2 GasNZV sowie den "Geschäftsbedingungen für den Gastransport" (Netzzugangsbedingungen).

Verträge nach § 3 Abs. 2 GasNZV
Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Verträge für sonstige Hilfsdienste gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3

Die Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH bietet keine sonstigen Hilfsdienste an.

Verfahren für Buchung, Nominierung und Abwicklung der Netznutzung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 4 GasNZV

Die Verfahren zur Buchung kommen bei der Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH als örtlichen Verteilnetzbetreiber nicht zur Anwendung.
Die Verfahren zur Nominierung werden derzeit nicht angewendet, diesbezüglich besteht kein Verlangen der vorgelagerten Netzbetreiber. Sollte sich das ändern, wird die Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH diese unverzüglich anwenden und veröffentlichen.
Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung können dem veröffentlichten Lieferantenrahmenvertrag entnommen werden.

Regeln für den Anschluss anderer Netze gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 7 GasNZV

Die Regeln für den Anschluss anderer Netze an das Gasverteilungsnetz der Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH können dem in Kürze veröffentlichten Netzkopplungsvertrag nebst Anlagen sowie dem DVGW-Arbeitsblatt G 2000 entnommen werden.

Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt.
Der DVGW hat das Arbeitsblatt G 2000 sowie das Beiblatt zum Arbeitsblatt G2000 auf seiner Internetseite veröffentlicht.

DVGW

Regeln für Bilanzausgleich und Ausgleichsenergie und Methode der Entgeltberechnung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 9

Die Veröffentlichungspflicht der Regeln für den Bilanzausgleich entfällt, da die Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber nicht zum Angebot eines Bilanzausgleich verpflichtet ist.
Die Regeln für die Ausgleichenergie einschließlich der Regeln für die Gasdifferenzmengen sind momentan in Bearbeitung.
Die Methoden, nach denen die vom Transportkunden zu leistenden Entgelte berechnet werden sind in den Preisblättern erläutert.

Änderung der für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen gemäß § 21 Abs. Nr. 12 GasNZV

Die für den Netzzugang wesentlichen Bedingungen wurden weder geändert noch ist eine Änderung derzeit geplant.