Grundversorger
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Als Grundversorger ist gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG dasjenige Energieversorgungsunternehmen festzustellen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorgerfeststellung Gas
Im Netzgebiet Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Tornesch GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
Kontaktdaten Grundversorger:
Stadtwerke Tornesch GmbH
Esinger Straße 1
25436 Tornesch




