Verträge
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.
Sperrvereinbarung
Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.
Der Netznutzungsvertrag wird jeweils ohne oder mit Pflichten zum Datenaustausch angeboten. Sofern der Netznutzer den Datenaustausch nicht selbst sondern über seinen Lieferanten vornehmen lassen möchte, ist hier zusätzlich das Bestehen eines Lieferantenrahmenvertrages mit dem entsprechenden Lieferanten erforderlich. Der Netznutzungsvertrag mit Pflichten für den Datenaustausch ist für diejenigen Netznutzer vorgesehen, die diesen Datenaustausch selbständig abwickeln möchten.
Anschlussnutzungsvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH geschlossen.
Netzanschlussvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Tornesch GmbH . Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH geschlossen.




