Grundversorger
Grundversorgerfeststellung Strom
Mitteilung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Das erste Mal war diese Feststellung zum 1. Juli 2006 durchzuführen. Zum 1. Juli 2009 erfolgte die nunmehr zweite Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Entsprechend den oben genannten Vorgaben erfolgt im Netzgebiet der Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Tornesch GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
Kontaktdaten Grundversorger:
Stadtwerke Tornesch GmbH
Esinger Straße 1
25436 Tornesch




