Messstellenbetrieb
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen Gas nach § 21b Abs. 2 EnWG in Verbindung mit der Gasnetzzugangsverordnung für vertragliche Messstellen von letztverbrauchenden Kunden, die an das Verteilungsnetz der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH angeschlossen sind.




