Transport
Hinweis
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 17.11.2006 (BK7-06-074) die Einzelbuchungsvariante gemäß Kooperationsvereinbarung für unzulässig erklärt. Die Transporte im Netz der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH werden daher bis auf weiteres ausschließlich auf Grundlage der Zweivertragsvariante abgewickelt.
Damit sind alle Passagen in veröffentlichten Verträgen, Bedingungen, Anfrageformularen, die sich ausschließlich auf die Einzelbuchungsvariante beziehen, gegenstandslos.
In der "Zweivertragsvariante" wird der Transport netzübergreifend innerhalb eines Marktgebietes auf der Grundlage eines Einspeisevertrags und eines Ausspeisevertrags sichergestellt, wobei der bei Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH angebotene Ausspeisevertrag das Recht auf Transport vom virtuellen Handelspunkt zum Ausspeisepunkt beinhaltet.
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten des örtlichen Verteilernetzes zu Letztverbrauchern zum Zwecke der Gasbelieferung.
Sperrvereinbarung
Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Mitteilung gem. § 28 Abs. 4 KoV II
Die Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Transportkunden bestehende Netzzugangsverträge an die in der Änderungsfassung der Kooperationsvereinbarung vom 25. April 2007 enthaltenen Vertragsbedingungen anpassen.




