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Allgemeine Bedingungen

für den Netzanschluss von Letztverbraucher in Niederspannung

Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen.

Information zur Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen


Allgemeine Bedingungen


Ergänzende Bedingungen