LogoSWT Netz Strom
SWT Netz StromSWT Netz Strom TitelSWT Netz Gas

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG in der Fassung von 2000) trat am 1. April 2000 in Kraft und hat damit das seit 1991 geltende Stromeinspeisegesetz (StrEG) als energiepolitisches Instrumentarium zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland abgelöst. Durch die Novellierungen des EEG gelten seit 1. August 2004 bzw. 1. Dezember 2006 die Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG).

Das EEG verpflichtet Netzbetreiber, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom vorrangig abzunehmen und zu übertragen. Das Gesetz regelt weiterhin die Höhe der Vergütung für den abgenommenen Strom. Als Erneuerbare Energien im Sinne des Gesetzes gelten Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie Energie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

Gesetze zum Download:

Veröffentlichungspflichten:

Nach dem Gesetz Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, umfassende Informationen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die jährlichen Veröffentlichungen der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH nach § 15 Abs. 1 a EEG können Sie sich einfach herunterladen.