Preissystem
Die zu entrichtenden Entgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt richtet sich nach der Entnahmestelle der elektrischen Energie aus dem Netz von der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH. Das Entgelt wird für Vorhaltung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Stromverteilungsanlagen entrichtet. Des weiteren sind das Entgelt für die Nutzung der vorgelagerten Netze sowie die bei der Übertragung von elektrischer Energie entstehenden Verluste und die Systemdienstleistungen zur Gewährleistung des Netzbetriebes im Netznutzungsentgelt enthalten.
Entgelt für Messung und Datenbereitstellung
Die Entgelte für die Messung und Abrechnung (inkl.Datenbereitstellung) werden anhand der technischen Erfordernisse am Entnahmepunkt und den messtechnischen Gegebenheiten durch die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH festgelegt.
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und Stadtwerke Tornesch GmbH geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.
Mehrkosten durch das Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G)
Die Mehrkosten durch das KWK-G werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Blindstromverbrauch
Soweit erforderlich werden die durch die Messgeräte erfassenden Blindstromlieferungen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Umsatzsteuer
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz (zur Zeit 19%) auf die Summe der vom dritten Unternehmen bzw. Netzkunden zu entrichtenden Entgelte hinzugerechnet.




