Aktuelles
Bekanntmachung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gem. § 4 NAV vom 28.01.2010
Seit dem 01.08.2008 wendet die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH die Richtlinie "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (TAB NS Nord)", Ausgabe August 2008, als technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV an. Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) in Kraft getreten. Die beiden Gesetze haben direkte Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung. Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH führt daher die "Ergänzung zur TAB NS Nord" ein, die die konkrete technische Umsetzung bzw. Ausführung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben beschreibt. Diese Neuregelung tritt mit Wirkung zum 01.02.2010 in Kraft.
Mitteilung der Stadtwerke Tornesch-Netz vom 01.02.2008: Neuer Warngeruch für Ihre Sicherheit
Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Damit auch kleinste austretende Gasmengen vom Menschen wahrgenommen werden können, wurde aus Sicherheitsgründen dem Gas bislang der stark an faule Eier erinnernde, schwefelhaltige Geruchsstoff THT (Tetrahydrothiophen) beigemischt. Zukünftig wird als Odormittel ein schwefelfreies Acrylatgemisch mit dem Handelsnamen "GasodorTMS-FreeTM" verwendet. Mit Hilfe dieses erfolgreich erprobten schwefelfreien Odormittels kann die Umwelt im Netzgebiet der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH spürbar entlastet werden.
Das Mittel wird über so genannte Odorieranlagen durch unseren vorgelagerten Netzbetreiber E.ON Hanse Netz GmbH in winzigen Mengen in das Erdgas eingetropft.
Riechproben schicken wir auf Wunsch gern zu.
Tel.: 04 12 2 / 96 15 65
Mitteilung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gemäß Beschluss AZ BK6-06-009 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006
Gemäß Ziffer 6 des Beschlusses AZ BK6-06-009 vom 11.07.2006 kann der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 für eine im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundene Vertriebsorganisation, in Falle der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH ist dies die Stadtwerke Tornesch GmbH, von Ziffer 2 und 3 des Beschlusses abweichen. Dies ist gemäß Satz 10 für die Dauer des Gebrauchtmachens im Internet anzuzeigen.
Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH macht von der Option des Satzes 1 Gebrauch. Die Abweichung wurde der Bundesnetzagentur gemäß Ziffer 6 Satz 5 des Beschlusses angezeigt und die Diskriminerungsfreiheit dargelegt.
Mitteilung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gemäß Beschluss BK 7-06-067 (GeLi Gas) der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007
Gemäß Ziffer 4 des Beschlusses BK 7-06-067 vom 24.08.2007 kann der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 für unsere im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundene Vertriebsorganisation von Ziffer 2 des Beschlusses abweichen, sofern dies diskriminierungsfrei erfolgt.
Hiermit zeigen wir an, dass wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Abweichung wurde der Bundesnetzagentur gemäß Ziffer 4 des Beschlusses angezeigt und die Diskriminierungsfreiheit dargelegt.
Bekanntmachung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gem. § 4 NAV/ NDAV vom 30.07.2008
Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH führt die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) ein.
Die Technischen Anschlussbedingungen gelten für den Anschluss und den Betrieb von elektrischen Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden.
Die TAB NS Nord treten mit Wirkung zum 01.08.2008 in Kraft. Die bisher geltenden TAB 2000 werden mit einer Übergangsfrist von einem Jahr ungültig.




