Allgemeine Bedingungen
für den Netzanschluss von Letztverbraucher in Niederspannung
Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen.