Messstellenbetrieb

Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir durch das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet, alle konventionellen Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zu tauschen. Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu den verschiedenen Gerätetypen, die für Sie vorgesehenen Messgeräte und die Hintergründe für den Rollout.

Moderne Messeinrichtung (mME) Intelligentes Messsystem (iMS)
Stromverbrauch ≤ 6.000 kWh Stromverbrauch > 6.000 kWh
Erzeugungsanlagen ≤ 7 kW Erzeugungsanlagen > 7 kW
X Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Wiedergabe des tatsächlichen Strombedarfs und des aktuellen Zählerstands Wiedergabe des tatsächlichen Strombedarfs und des aktuellen Zählerstands
gespeicherte Werte für 2 Jahre im Rückblick
(tages-, wochen-, monats- oder jahresgenau) einsehbar
gespeicherte Werte für 2 Jahre im Rückblick
(tages-, wochen-, monats- oder jahresgenau) einsehbar
digitaler Zähler ohne Kommunikationseinheit digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit
Aufrüstbar mit einer Kommunikationseinheit zum iMS Automatische Übertragung der Messwerte zu den berechtigten Marktpartnern
X Visualisierung der Messwerte

Vorteile einer Modernen Messeinrichtung

  • Spiegelt den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider
  • Kontinuierliche Registrierung des Stromverbrauchs und der Leistung
  • Stromverbrauch wird transparent über das Display einsehbar
  • Keine Speicherung persönlicher Daten
  • Löschung der aufgezeichneten Verbrauchswerte jederzeit möglich
  • Abruf der Daten durch PIN geschützt

Vorteile eines intelligenten Messystems

  • Sichere, verschlüsselte Datenübertragung, die höchsten Datenschutzanforderungen gerecht wird
  • Hohe Transparenz über Stromverbrauchskurve
  • Visualisierung der Verbrauchswerte im Kundenportal
  • Identifikation verbrauchsintensiver Geräte möglich
  • Einsparpotentiale werden aufgezeigt
  • Vereinfachung der Überprüfung der Abrechnung
  • Variable Stromtarife möglich
  • Zähler-Ablesung entfällt
  • Übergreifende Vernetzung wird möglich
  • Nutzung der sicheren Datenkommunikation für weitere Anwendungen (Smart Home, eHealth)

Kosten

Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gelten, die vom Gesetzgeber festgelegten, Preisobergrenzen:

  • mME: 20 €/a (Brutto)
  • iMS: ab 100 €/a (Brutto) entsprechend der in der Tabelle angegeben Werte

Das Preisblatt finden Sie nachfolgend für Sie zum Download.

Preisblatt/PDF

Zeitplan und Vorgehen

Der Einbaustart moderner und intelligenter Messeinrichtungen ist bereits erfolgt. Sie erhalten ein intelligentes Messsystem wenn Sie einen Verbrauch von mehr als 6.000 kWh oder eine Erzeugungsleistung von mehr als 7 kW haben. Dies schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor. Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt vom Alter Ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und regionalen Gegebenheiten und gesetzlichen Bedingungen ab. Als Berechnungsgrundlage dient Ihr durchschnittlicher Verbrauch der letzten drei Jahre. Wann Ihr Zähler gewechselt wird, hängt von den individuell zutreffenden Bedingungen ab. Sie brauchen sich erst einmal um nichts zu kümmern und werden rechtzeitig vor dem Zählerwechsel informiert.

Vorgehen:
1. Vor dem Wechsel Ihres Zählers werden Sie per Brief über den anstehenden Wechsel informiert.
2. Für den Wechsel wird ein Termin mit Ihnen vereinbart.
3. Zum vereinbarten Termin kommt ein Zählermonteur und tauscht Ihren alten Zähler gegen ein neues Gerät.
4. Ihr Zähler erfüllt nun den Stand der Technik, sodass Sie von den Vorteilen profitieren.

Vorteile des grundzuständigen Messstellenbetreibers

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber unterliegen wir den strengen gesetzlichen Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes. Für Sie als Verbraucher resultieren daraus viele Vorteile. Einige haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:

  • Sehr hohe Datenschutzanforderungen
  • Keine Analyse des Verbrauchsverhalten für vertriebliche Zwecke
  • Kein Verkauf von Energielieferungen
  • Transparente Preiskalkulation
  • Freie Wahl des Energielieferanten
  • Lieferantenwechsel ist jederzeit möglich
  • Kein erneuter Zählerwechsel bei einem Lieferantenwechsel
  • Keine Kundenbindung durch Vertragslaufzeiten
  • Pflicht zur Gleichbehandlung aller Kunden – Keine Individualverträge

Ziel des Rollouts

Die neuen Messgeräte sollen die Digitalisierung vorantreiben und dadurch den Erfolg der Energiewende sichern sowie zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Ziel ist:

  • die Verbrauchstransparenz zu erhöhen
  • Stromnetze zukunftssicher zu machen
  • zur Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten beizutragen
  • variable Tarife zu ermöglichen
  • die Bereitstellung netzdienlicher Informationen von dezentralen Erzeugern und flexiblen Lasten zu verbessern
  • die Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten zu erleichtern
  • mittelfristig eine "Spartenbündelung" zu ermöglichen (d.h. gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Wasser, Gas, Heiz- und Fernwärme)
  • eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere energiefremde Dienstleistungen (z.B. Smart-Home-Anwendungen) bereitzustellen

Der bisher passive Stromverbraucher soll zukünftig aktiver am Strommarktgeschehen teilnehmen können.

Weitere Informationen und PIN-Vergabe

Preise

Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Preisblatt