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netzzugang-swt@sh-netz.com

 

Netznutzungsvertrag gültig ab 01.04.2022

Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer (als Lieferant oder Letztverbraucher) den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH.

Netzanschlussvertrag

Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH geschlossen.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber.

Musterverträge für Charge Point Operator (CPO)

Der CPO ist für Installation, Service und Wartung der Ladestation verantwortlich. Der CPO muss nicht gleichzeitig Besitzer oder Investor der Ladestation sein. Der CPO ist dafür verantwortlich, den Strom für die Ladestation zu beschaffen. Damit ist er Letztverbraucher im Sinne des EnWG.
Gemäß des BNetzA Beschlusses vom 21.12.2020 (BK6-20-160) erhalten CPOs über die NZR-EMob die Möglichkeit, dritten Lieferanten einen bilanziellen Netzzugang anzubieten.
Der Umsetzungsstichtag ist der 01.06.2021.

Hier finden Sie die „Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag – Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität.